Chemische Sonderabfälle – bei der Entsorgung von Chemikalien ist ein fachgerechter Umgang oberstes Gebot.
Sonderabfälle – schädlich für Mensch und Umwelt
Die Einschätzung der Gefährdung richtet sich danach, ob Abfälle leicht entzündlich sind, ob sie ätzende Wirkung haben oder für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit eine Gefahr darstellen. Diese Abfälle müssen in einem gesonderten System gesammelt und verwertet oder entsorgt werden.
Gefährliche Abfälle stammen hauptsächlich aus der chemischen Industrie, dem Bau- und Abbruchgewerbe, der Industrie, den medizinischen Einrichtungen und sonstigen Gewerben. Auch in normalen Haushalten fällt eine Menge an Abfällen an, die gesondert entsorgt werden müssen. Farbreste, Elektro- und Elektronikschrott, Lösemittelreste und ähnliche Abfälle enthalten Umweltschadstoffe wie Cadmium, Blei, Nickel, Kupfer und Säuren oder Laugen.
Die Abfallwirtschaft stuft die einzelnen Sonderabfälle nach ihrer Gefährlichkeit ein. Betriebe, die diesen Abfall erzeugen, müssen die Behörden informieren über Art, Menge und über die Inhaltsstoffe ihres Sondermülls. Sie bekommen dann die geeignete Verwertungsanlage für die Entsorgung von Chemikalien zugewiesen.
Was sind gefährliche chemische Abfälle und was macht sie so gefährlich?
Zu den chemischen Abfällen gehören anorganische und organische Chemikalien.
Chemischer Sondermüll lässt sich in verschiedene Kategorien einteilen. Er kann explosionsgefährlich, entzündlich oder brandfördernd sein. Der menschlichen Gesundheit kann er durch seine ätzenden, reizenden oder giftigen Eigenschaften gefährlich werden. Es gibt auch Formen, die diese Eigenschaften nicht haben, die aber trotzdem gesondert entsorgt werden müssen, da sie das Grundwasser verunreinigen.
Chemikalien sind die am strengsten reglementierten Stoffe. Bei der Entsorgung von Chemikalien müssen bestimmte Richtlinien und Verordnungen beachtet werden. Je nach Eigenschaften und Gefährlichkeit sind sie getrennt voneinander in gesonderten Behältnissen zu sammeln. Sie müssen kühl und brandsicher in Räumen gelagert werden, die ausreichend belüftet werden können.
Die Behälter müssen außerdem mit den Inhaltsstoffen und eventuell dem betreffendem Gefahrensymbol klar beschriftet sein. Sie werden dann in besonderen Verbrennungsanlagen für Sonderabfall oder in einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage entsorgt oder rezykliert.
Wie sollte der fachgerechte Umgang mit chemischen Abfällen aussehen?
Egal, ob der Sonderabfall aus der Industrie, aus medizinischen Betrieben oder einem normalen Haushalt stammt, der fachgerechte Umgang damit ist oberstes Gebot. Dazu bedarf es einiger Maßnahmen, die nicht jeder ohne weiteres vornehmen kann oder vornehmen sollte. Gerade, wenn es um die Entsorgung von Chemikalien geht, sind Spezialisten gefragt, die die Gesundheits- und Umweltgefährdung kennen und mit den einzelnen Abfallarten gesetzeskonform umgehen können.
Unternehmen, die mit der Abholung von chemischem Sonderabfall betraut sind, bieten eine Palette von Dienstleistungen an, die weit über die Abholung hinausgeht. Auf Kundenwunsch stellen die Dienstleister auch die jeweils passenden Gebinde und die passenden Etiketten zum Kennzeichnen zur Verfügung. So kann der Sondermüll gesichtet und in die richtigen Behälter sortiert werden.
Auch der Schriftverkehr mit den Behörden fällt in ihr Aufgabengebiet. So sorgen sie für die nötigen Bewilligungsbescheide und die Entsorgungsnachweise. Sie unterstützen auch bei der Sichtung der VOC-Bilanzen und dem Ausfüllen der VeVA-Begleitscheine.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Sonderabfall professionell und umweltgerecht entsorgt wird, lassen Sie sich von Unternehmen beraten, die schon lange auf diesem Gebiet tätig sind. Diese sind auch immer auf dem neuesten Stand, was die aktuell herrschende Gesetzeslage betrifft.
Chemira übernimmt schnell und unkompliziert den fachgerechten Transport Ihrer Sonderabfälle, regelt das behördliche Bewilligungsverfahren und sorgt auch für die korrekte Abwicklung der Begleitscheine. Die Entsorgung von Chemikalien über die Chemira organisieren zu lassen, ist die richtige Entscheidung.
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VOC – die flüchtigen organischen Verbindungen
Mit VOC (volatile organic compounds) sind gas- und dampfförmige Stoffe in der Luft gemeint. Zu ihnen zählen Kohlenwasserstoffe, Alkohole und Aldehyde. Viele Lösemittel, Flüssigbrennstoffe und andere synthetische Stoffe können ebenfalls als dampf- oder gasförmige Stoffe auftreten. Die Fachwelt unterscheidet noch detaillierter in sehr flüchtige organische Verbindungen, den VVOC, und schwer flüchtige organische Verbindungen, den SVOC.
VOC-Verbindungen haben unterschiedliche Quellen. Sie entstehen bei biologischen Prozessen wie dem Pflanzenstoffwechsel oder bei Abbau- und Fäulnisprozessen. In technischen Prozessen treten sie häufig bei unvollständiger Verbrennung auf oder sind industrielle Nebenprodukte. Im Baugewerbe finden sie sich beim Ausbau von Gebäuden und Innenräumen, hauptsächlich in Materialien für Fußböden, Wände und Decken. Sie finden sich außerdem in Lacken und Farben, wie sie für die Endbehandlung in Außen- und Innenräumen benutzt werden.
Im normalen Haushalt können Reinigungs- und Pflegeprodukte, auch viele Hobby-Produkte, eine Quelle dieser flüchtigen Verbindungen sein. Gelangen diese an die Luft, etwa beim Verdunsten von Lösemitteln, kann das zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Mitteln geboten.
Das sind die Ziele der VOC-Lenkungsabgabe in der Schweiz
Seit dem ersten Januar 2000 wird in der Schweiz eine sogenannte Lenkungsabgabe für flüchtige organische Verbindungen erhoben. Diese Lenkungsabgabe will einen Anreiz bieten, mit bestimmten Produkten, die VOC enthalten, sparsam und bewusst umzugehen. Der Abgabesatz beträgt dabei drei CHF für das Kilogramm.
Die Eidgenössische Zollverwaltung zeichnet sich verantwortlich für die Durchführung der Abgabemaßnahmen. Sie stellt sicher, dass sowohl Produkte, die im Inland hergestellt, als auch Produkte, die aus dem Ausland eingeführt werden, der Verordnung zur Lenkungsabgabe unterliegen. Dabei wird bei exportierten oder entsorgten Gütern die Abgabe zurückerstattet.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt die Zollverwaltung bei diesen Maßnahmen und stellt zum anderen sicher, dass die Erträge aus der Abgabe an die Bevölkerung weitergeleitet werden. Das kommt allen Personen zugute, die gemäß dem KVG krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Nicht alle Unternehmen sind von der Abgabepflicht betroffen. Wer nachweisen kann, dass er eine funktionstüchtige Anlage zur Abluftreinigung installiert hat und diese auf dem neuesten Stand der Technik ist, hat gute Chancen, nach Artikel 9 der VOC-Verordnung von der Lenkungsabgabe befreit zu werden. Ausschlaggebend ist, dass die Emissionswerte deutlich vermindert sind.
Immerhin kann die Lenkungsabgabe Erfolge verbuchen. Seit ihrer Einführung haben sich die VOC-Emissionen um etwa 40 Prozent gesenkt.
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